Über 60 % der Bevölkerung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben in ländlichen Gebieten, die 90 % der Fläche der EU ausmachen. Daher ist die Entwicklung des ländlichen Raums ein außerordentlich wichtiger Politikbereich. Die Land- und Forstwirtschaft ist für die Landnutzung und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU sowie als Plattform für die wirtschaftliche Diversifizierung in den ländlichen Gemeinden nach wie vor von herausragender Bedeutung. Daher hat sich die Stärkung der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu einer übergreifenden Priorität der EU entwickelt.
Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik hat die Entwicklung des ländlichen Raums an Bedeutung gewonnen: Die ländlichen Gebiete erhalten Unterstützung, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt gerecht zu werden. Der ländliche Raum macht 90 % der Fläche der erweiterten EU aus, und der neue Rechtsrahmen bietet eindeutig mehr Möglichkeiten, Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten zu fördern und die Nachhaltigkeit zu verbessern, was im Einklang mit der Strategie von Lissabon und den Nachhaltigkeitszielen von Göteborg steht.
Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums stützt sich im Wesentlichen auf drei Rechtsinstrumente: die strategischen Leitlinien der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Durchführungsverordnung der Kommission.
In den strategischen Leitlinien sind die Bereiche festgelegt, die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtig sind. Außerdem enthalten sie eine Reihe von Optionen, auf die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Strategieplänen und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zurückgreifen können. Mit den nationalen Strategieplänen werden die Leitlinien im nationalen Kontext unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der jeweiligen Regionen umgesetzt; durch die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden wiederum die nationalen Strategiepläne umgesetzt.
In den strategischen Leitlinien werden für jedes Prioritätenpaket Schlüsselmaßnahmen vorgeschlagen. Die Strategien der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums basieren auf sechs gemeinschaftlichen strategischen Leitlinien, die dazu beitragen:
Folgende sechs strategische Leitlinien wurden festgelegt:
1) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,
2) Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
3) Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung,
4) Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung,
5) Umsetzung der Prioritäten in Programme,
6) Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten.
Die Politk zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 legt ihren Schwerpunkt auf drei Bereiche, die den drei in der neuen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegten thematischen Achsen entsprechen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung von Umwelt und Landschaft, Verbesserung der Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. In einer vierten Achse – Leader –, die auf den Erfahrungen mit den Leader Gemeinschaftsinitiativen aufbaut, ist erstmals die Möglichkeit eines von der lokalen Ebene ausgehenden Bottom-up-Konzeptes vorgesehen.