Tätigkeit der Lokalen Aktionsgruppen
Die lokalen Aktionsgruppen pflegen bei der lokalen Entwicklung gutpartnerschaftliche Beziehungen, sie schlagen komplexe Strategien zur lokalen Entwicklung, bzw. Strategische Leader-Pläne vor und sind für deren Durchführung verantwortlich. Sie wählen Projekte aus, die im Einklang mit dem Strategischen Leader-Plan im Rahmen des Entwicklungsplans ländlicher Räume finanziert werden sollen.
Definition des Wirkungskreises der Lokalen Aktionsgruppen
- subregionale ländliche Gebiete mit 10 000 bis 100 000 Einwohnern, auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik, mit Ausnahme des Gebietes der Hauptstadt Prag und Städten mit mehr als 25 000 Einwohnern.
- dieses Gebiet wird von der Grenze definiert, welche die Katastergebiete aller Randgemeinden umschließt, die in den Wirkungskreis der LAG fallen,
- dieses Gebiet ist kompakt und zeichnet sich durch eine gemeinsame Charakteristik und gemeinsame Probleme aus,
- es werden Dokumente vorgelegt, welche die Zustimmung all dieser Gemeinden mit der Eingliederung in den Wirkungskreis der LAG enthalten und bescheinigen, dass sie sich mit dem Strategischen Leader-Plan bekannt gemacht haben.
Voraussetzungen und Auswahlkriterien, zu denen Lokalen Aktionsgruppen Unterstützung gewährt wird
• die lokalen Aktionsgruppen schaffen eine geeignete Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf lokalem Niveau, in der sich mindestens 50 % der Vertreter der Privatsphäre auf Entscheidungsebene beteiligen (wirtschaftliche und Sozialpartner, Vertreter der Bürgergesellschaft - z.B. Landwirte, Frauen und junge Menschen aus den ländlichen Räumen und deren Vereinigungen),
• die lokale Aktionsgruppe verfügt über pflichtige Organe, die imstande sind, die öffentlichen Mittel zu verwalten und die Tätigkeit der Partnerschaft zur Realisierung des Strategischen Leader-Plans sicher zu stellen: den Manager der lokalen Aktionsgruppe, die Auswahlkommission (mit höchsten dreijähriger Amtsdauer der Mitglieder der Auswahlkommission), das Organ zur Vorbereitung des Strategischen Plans und zur Aufsicht über dessen Realisierung (z.B. Programmausschuss), Buchhalter
• das Gebiet, auf welches sich der Strategische Plan der LAG bezieht, muss komplex und homogen sein und muss über einen ausreichenden kritischen Umfang an menschlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie anbieten,
• die Mitglieder der lokalen Aktionsgruppen müssen ihren dauerhaften Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte im Wirkungskreis der LAG haben, bzw. für dieses Gebiet örtlich zuständig sein,
• die lokale Aktionsgruppe legt den Strategischen Leader-Plan für den Zeitraum 2007 - 2013 laut verbindlichem Entwurf vor, einschließlich der Fiche mit der Definition der Unterstützungsbereiche entsprechend der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1698/2005, mit Ausnahme der Anspruchsmaßnahmen von Achse II und der Maßnahme Vorzeitige Beendigung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Achse I,
• die lokale Aktionsgruppe kann für ihre wirksamen (annehmbaren) Ausgaben jeweils nur eine Finanzierungsquelle der Europäischen Union in Anspruch nehmen.
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